Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Pflichten des Veranstalters
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
- Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Lehrmaterial
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Nadja Witt, handelnd unter "Humandesignwissen" (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Fernunterricht (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Fernunterricht im Sinne dieser AGB ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
1.5 Der Veranstalter bietet begleitenden Unterricht zum Fernunterricht an. Dieser kann – je nach Unterrichtsbeschreibung – ausschließlich im Rahmen von Präsenzveranstaltungen, ausschließlich im Rahmen von Onlineveranstaltungen oder sowohl im Rahmen von Präsenz- als auch im Rahmen von Onlineveranstaltungen stattfinden.
2) Pflichten des Veranstalters
2.1 Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der Unterrichtsbeschreibung auf der Website sowie aus den ggf. zusätzlich bereitgestellten Unterrichtsunterlagen des Veranstalters.
2.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, das geschuldete Fernlehrmaterial einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt.
2.3 Begleitender Unterricht findet sowohl im Rahmen von Online-, als auch im Rahmen von Präsenzveranstaltungen statt. Häufigkeit und Inhalt des begleitenden Unterrichts ergeben sich aus der jeweiligen Unterrichtsbeschreibung auf der Website sowie aus den ggf. zusätzlich bereitgestellten Unterrichtsunterlagen des Veranstalters.
2.4 Bei begleitendem Unterricht im Rahmen von Onlineveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmern zurückzuführen sind.
2.5 Bei begleitendem Unterricht im Rahmen von Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Unterrichtsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.6 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen bei begleitendem Unterricht durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Unterrichtsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung des begleitenden Unterrichts.
2.7 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar.
3.2 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
- indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
- indem er den Teilnehmern nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei begleitenden Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Unterrichtsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.
5.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt.
5.4 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann für seine Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Unterrichtsbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Teilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmern aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Person des Lehrenden und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmern zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Teilnehmern im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Person des Lehrenden und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmern aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Lehrenden kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
9) Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Unterrichtsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
9.2 Der Teilnehmer kann den Vertrag unbeschadet der vorstehenden Regelung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
9.3 Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
9.4 Ist nach Vertragsschluss die erforderliche behördliche Zulassung des Fernlehrgangs erloschen, widerrufen oder zurückgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung.
9.5 Kündigungen können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in elektronischer Form über die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsvorrichtung (Kündigungsbutton) erfolgen.
10) Lehrmaterial
10.1 Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
10.2 Der Teilnehmer darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
11) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12) Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Parteien können eine abweichende Vereinbarung hierzu treffen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit oder für den Fall geschlossen wird, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13) Alternative Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.